Schweregrad

Warum auch Tierversuche mit keiner oder leichter Belastung verbieten?

Wenn Tierversuche für Vorhersagen beim Menschen wissenschaftlich fraglich sind, dann sind sie es auch dann noch, wenn das Tier keinerlei Belastung dadurch hat.

Würden Sie solche „leichten Belastungen“ ihrem Kind zumuten, wenn es davon nicht selbst profitieren könnte (und andere vermutlich auch nicht)?

Jedes noch so kleine Zugeständnis wird erfahrungsgemäss schnell einmal ausgenützt. Was als Schweregrad „unter Null, Null oder eins“ gilt, ist keinesfalls stets „keine oder nur leichte Belastung“. Seinen Kindern würde man viele dieser Prozeduren jedenfalls nicht zumuten wollen.

„Unter Null“

Labortierhaltung ist meist weit weniger tiergerecht als die Minimalstanforderungen gemäss Tierschutz – und auch jene sind oft unzureichend, um dem Wohlbefinden des Tieres gerecht zu werden.

„Null“

Schweregrad «0»– «KEINE» Belastung  (real: ausgeliefert, Tod)

ACHTUNG: Der Schweregradkatalog vom 19.11.1995 wurde per 1.9.2018 „entrümpelt“. Es scheint, dass einige unserer Kritikpunkte beachtet wurden, dennoch ist ein Leben in Versuchstierhaltung und im Tierversuch mit Belastung Schweregrad 0 alles andere als ein schönes, erfülltes, artgerechtes Leben. Man spricht nun in der Version 1.9.2018 auch nicht mehr von „Dekapitation“ (Tod durch Köpfung) sondern benutzt konsequent psychologische Wohlfühlwörter wie „Euthanasie“, wenn man Töten meint.

  • …Kurzschmerzen und Kurze Todesangst zählt als «nichts»…
  • Hoffnungslos – sterile »Laborcharme»-Umgebung zählt als «nichts»…
  • Ausgeliefert – mangelnder Fluchtweg zählt als nichts…

Einige Beispiele:

  • «kurz dauernde» Zwangsmassnahmen (implizit möglich, da „keine längerdauernden Zwangsmassnahmen“ als Schweregrad 0 gelten)
  • neu: Futterentzug adulte Mäuse und Ratten max. 15 Stunden (Version 1.9.2018) … mit anschliessender Möglichkeit zur Kompensation oder Euthanasie
  • alt: Futterentzug < 24 Stunden bei Ratten (Schweregrad 0 gemäss Version 19.11.1995, Neuro u. Verh.bio)
  • neu: Futterentzug bei adulten Salmoniden bis zu 24 Std. Stunden (Version 1.9.2018)
  • neu: Physiologische Diät mit max. 5% Gewichtsverlust innert 2 Wochen bei adulten Tieren (Version 1.9.2018)
  • alt: Dekapitation (Köpfe abschneiden) von max.10 Tage alte Ratten (Probeentnahme)
  • alt: Entbluten in Narkose via Heparin (gemäss Version 19.11.1995)
  • alt: Entzug von Sozialpartnern (Ratten adult; tägl. Handlung durch Personal) (Schweregrad 0 gemäss Version 19.11.1995, Neuro u. Verh.bio)

„Eins“

Schweregrad 1 – «leichte» Belastung   / real: Leid, Elend, Schmerz, Hunger

Einige Beispiele:

  • neu: Kennzeichnung mit invasiven Methoden (z.B. Tätowierung, Ohrlochung, Zehenspitzen-Amputation bis zum Alter von 3 Wochen (gemäss Version 1.9.2018– Schweregrad 1)
  • alt: Ohrmarkierung durch Kerbe (Einschlitzen, Einschneiden) (gemäss Version 19.11.1995 – Schweregrad 0)
  • alt: falls nötig: Amputation von max. 2 Zehenspitzen (Transgenmaus max. 14 Tage alt) (gemäss Version 19.11.1995 – Schweregrad 0)
  • Schwanzspitzenbiopsie (möglich auch ohne Kältespray) bei Repro-Bio.
  • Halten von Hunden während max. 14 Tage ohne Auslauf
  • Neu: Mäuse und Ratten in Gruppen in Stoffwechselkäfige (z.B. Gitterboden oder Unterschreitung der Mindestfläche) mit Rückzugsmöglichkeit und Beschäftigungsmöglichkeit max. 7 Tage.
  • Alt: Metabolismuskäfig (310cm2 d.h. lediglich ca. 15 x 20.7 cm!) 6 Tage (Ratte)
  • Kranke Mutanten: blind, taub, Obese Maus, Hypertonie-Ratte, etc.
  • intraperitoneale Implantation von osmotischer Minipumpen,
  • Subkutan geführter Venenkatheter
  • Neu: 4 Stunden Infusion am Hund im «Hängegurt» mit oder ohne Blasenkatheter (Version 1.9.2018)
  • Alt: 7 Stunden Infusion am Hund im «Hängegurt» mit oder ohne Blasenkatheter (Version 19.11.1995)
  • kleinere «Eingriffe» mit «geringfügigen» postoperativen Schmerzen
  • subkutane Implantation von Organen ohne physiologische Funktion im Empfängertier
  • Bestrahlung oder Chemotherapie soweit sich Immunkompetenz selbständig erholen kann
  • Parasitäre Infektion mit Hakenwürmer, Zecken, Flöhen, Fliegen
  • Bronchoskopie
  • maximaler Elektroschock
  • neu: Futterentzug max. 24 Stunden (adulte Mäuse und Ratten), Wasserentzug max. 15 Std. (Version 1.9.2018)
  • alt: Futterentzug 48 Stunden (Ratte), Wasserentzug 23 Stunden (Version 19.11.1995)
  • Einzelhaltung max. 7 Tage (ohne sensorische Deprivation)

Schweregrad 2 – «mittlere» Belastung   / real: grosses Leid, Elend, Schmerz,

z.B. chirurgische Eingriffe  mit mittelgradigen postoperativen Schmerzen und Leiden z.B.:

  • Magenfistel bei Ratte, Hund
  • Organtransplantation mit wirksamer Behandlung der Abstossung

Schweregrad 3 – «schwere» Belastung   / real: unsägliches  Elend

z.B. chirurgische Eingriffe mit starken oder postoperativen Schmerzen und Leiden

  • Herbeiführen instabiler Frakturen
  • Setzen von Infektionen in Knochen und Gelenkstrukturen

QUELLE: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierversuche/forschende.html (nach unten scrollen:  weitere Informationen -> ausgewählte Themen, Dokument: Einteilung von Tierversuchen nach Schweregraden vor Versuchsbeginn (Belastungskategorien) (800.116-1.04) (PDF, 91 kB, 04.05.2016)

Alte Quelle: https://www.aerztefuertierschutz.ch/resources/Belastungskategorien.pdf (Version 19.11.95 abgerufen am 12.10.2018)

Wenn Wisschenschaft und Behörden derart schlimm mit Beschönigungen arbeiten, bleibt uns nur die bedingungslose, wasserdichte Variante um Tierqualen im Labor endlich zu stoppen.

Schwere, barbarische Tierversuche nicht verbieten, nur damit „leichte“ Tierversuche gemacht werden können? – Dies wäre schockierend unlogisch. – Wer Tiere und Menschen glücklich und gesund machen will, findet Wege, dies auch ohne Experimente zu vollbringen!