Antwort auf BR-Botschaft

UNSERE ANTWORT – UPDATE – 03.01.2022

überarbeitet Klärungen Ja zu Verbot von versuchen an Tier und Mensch_VAI2_RM_LO_20220103a_LOs_web

UNSERE ANTWORT 13.2.2020 (offener Brief) auf die Bundesratsbotschaft:

DE: Tierversuchsverbot_BotschaftBR_Klaerungen_DE_20200213a_VAI_LO_MMV_rb

FR: Tierversuchsverbot_BotschaftBR_Klaerungen_FR_20200213a_VAI_LO_MMV_esp_rb

IT: Tierversuchsverbot_BotschaftBR_Klaerungen_IT_20200213a_VAI_LO_MMV_esp_rb

Wer Tier- und Menschenversuche weiterhin zulassen will, sollte sich in die Materie vertiefen (auch hier) unter dem Aspekt „cui bono?“ – „wem nützt es, Wehrlose und Gutgläubige auszunützen?“ und dem Wissen, dass der menschliche Geist immer gute Wege findet, so er will

AUSSCHNITTE AUS UNSERER ANTWORT AN DEN BUNDESRAT

Forschung am Mensch ist kein Synonym für Menschenversuch (BBI Übersicht, 3.2) – Jeder «Menschenversuch» ist auch «Forschung am Menschen», aber nicht jede «Forschung am Menschen» ist auch ein «Menschenversuch». Synonyme Verwendung ist deshalb unsinnig und dies entspricht auch gar nicht dem üblichen Verständnis des Bundes, da im Humanforschungsgesetz unter «Forschung am Menschen» u.a. auch die Forschung an menschlichen Biomaterialien verstanden wird.

WUNSCHDENKEN ALS ABLEHNUNGSGRUND? (BBI Übersicht) – Der Bundesrat schreibt, der Schutz von Tier und Mensch sei ausreichend. – Ausreichend für wen? Die Tiere erleben nicht Schutz, sondern Eingriffe in Freiheit, in Entfaltung sowie in die seelische und körperliche Integrität. Für die Tiere macht es wenig Unterschied, ob sie von einem Sadisten gequält werden, oder von Forschenden, welche «gewissenhaft» und «sorgfältig» ihr häufig makabres Laborjournal abarbeiten und dabei sich selbst und den Laien einreden, dass sie der Menschheit dienen. Diese «opferbasierte» Forschung bringt den Tieren oft Leid und Tod – und den Menschen erst noch gravierende Irrungen und Gefahren und zusätzlich die seelische Hypothek der demokratisch abgesegneten Missetat und bloss sehr selten und meist zufällig einige versprochene Rettungen.

Den fehlenden Schutz von Menschen erleben am meisten die „Nichtzustimmungsfähigen“ resp. «Urteilsunfähigen», an welchen geforscht werden darf – auch dann, wenn von vorherein klar ist, dass sie selbst kaum oder gar nicht von der Forschung profitieren können. Die beschwichtigenden Bedingungen und Grenzen sind nicht Schutz genug: Niemand kann angesichts der Fehlerquoten der Tierversuche ein «minimales Risiko und minimale Belastung» garantieren, denn Belastung und Risiko für die Teilnehmenden sind erst nach dem Menschenversuch bekannt.

Uns geht es um Wissenschaft und Sicherheit statt «Opferkult»: Wir wollen keine Wehrlosen oder Vertrauensseeligen opfern, um die Schaffung eines Marktangebotes zur lediglich hypothetisch bestmöglichen Rettung einiger Behandlungsbedürftiger zu ermöglichen. Wir halten das für fragwürdige Nutzenabwägung, welche die schier unendliche Kreativität von Menschen vollkommen ausblendet und dadurch Chancen auf echte Durchbrüche verspielt.

KONSEQUENZEN UND CHANCEN FÜR DIE GESUNDHEIT UND SICHERHEIT (BBI Übersicht) Heute versagen bei der Generalprobe – dem Menschenversuch (klinische Studie) – rund 95% der Substanzen, welche im Tierversuch irrtümlich als erfolgsversprechend eingeschätzt wurden (5). D.h. Probanden und Patienten werden einerseits mit einer Substanz behandelt, die nie auf den Markt darf (zu gefährlich oder nutzlos) oder mit einer Vergleichssubstanz, welche man eigentlich ersetzen möchte (weil zu gefährlich oder nutzlos) oder gar nicht (via echtem Placebo).

Tierversuche schützen nicht vor Tragödien – im Gegenteil wähnt man sich durch sie in trügerischer Sicherheit. Zu beachten ist auch, dass ein Wirkstoff nicht per se nützlich oder schädlich ist. So greift man mit vielleicht guten Gründen auch heute wieder in verschiedenen Ländern auf einige der «Skandalsubstanzen» zurück, welche bei falschem Einsatz zu entsetzlichen Tragödien führen: Thalidomid (Contergan) und/oder Derivate (18), VIOXX (17), TGN1412 (16) resp. TAB08 etc.). Zur treffsicheren Nutzenabwägung gehört immer auch das Wissen über einen individuellen Patienten und dessen Zustand. Hier gilt es Forschung und Diagnosen zu verbessern.

BOTSCHAFT des Bundesrates, 13.12.2019: https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis477.html

UNSERE ANTWORT AN DIE MEDIEN: NEIN, unsere Initiative ist keine Tierversuchsinitiative sondern eine Tierversuchsverbots-Initiative und eine Menschenversuchsverbots-Initiative.

Tierversuche kann man ersatzlos streichen. Menschenversuche muss man ersetzen. Die Patienten muss man heilen oder ihre Leiden zumindest lindern: primum non nocere!